Gebühren

GebüH, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Unsere Behandlungen beinhalten ein  durchdachtes auf den Patient zugeschnittenes Behandlungskonzept. Dies benötigt Erfahrung welche durch ständige Fortbildung aktuell gehalten wird.

Wenn Sie weder Beihilfeberechtigt, keine  Privatversicherung als Haupt- bzw. als Zusatzversicherung haben, erhalten Sie eine privat zu begleichende Rechnung. Diese können Sie ev. in Ihrer Steuererklärung
wirksam einbringen.

Meine Behandlungskosten errechnen sich nach Aufwand plus Kosten der „Zutaten”. Als grobe Orientierung kann ich hier den Rahmen von 30,–€ bis 50,–€ je Behandlung nennen. Ein Erstgespräch liegt bei einem Zeitaufwand von ca. 1 Std. und wird mit 60,–€ berechnet.
Unsere Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) stellt die „klare” Orientierung für meine Rechnungsstellung dar. Die, der Privat/Beihilfe- Versicherte können, bei Einhaltung der Therapie- Tarifbegrenzungen durch die Versicherungen, mit voller Kostenübernahme rechnen.
Bei Fragen zur Leistung Ihrer Versicherung können Sie vorab bei Ihrer PKV nachfragen. Normalerweise sind in den Vertragsunterlagen klare Beschreibungen des Leistungskataloges beigefügt.
Das Hufeland Leistungsverzeichnis für alternative Heilmethoden dient zur Orientierung welche Behandlung eine allgemeine Anerkennung genießt.
Ebenso ist wichtig, zu welchem GebüH Rahmen der Versicherungsträger die Rechnungsstellung begleicht.
Fragen können Sie mir gerne per Mail zur Beantwortung stellen.

Comments are closed.